

1. Der Geschäftsführer ist nicht berechtigt, für sich selbst oder auf Rechnung eines anderen zu dem Zweck der Gesellschaft gehörende Handlungen auszuführen, noch in Verfolgung dieses Zwecks ohne den von allen Gesellschaftern in einer Versammlung gefassten Beschluss Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft oder Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu sein.
2. Die Satzung kann eine Bestimmung enthalten, welche das Verbot im vorherigen Artikel auch auf die Gesellschafter ausweitet.
3. Bei Verletzung der vorstehenden Bestimmungen kann die Gesellschaft Entschädigung fordern oder stattdessen verlangen, wenn es sich um auf Rechnung des Geschäftsführer selbst oder des Gesellschafters erfolgte Handlungen handelt, dass diese Handlungen als auf Rechnung der Gesellschaft erfolgt gelten, oder wenn es sich um auf Rechnung eines anderen erfolgte Handlungen handelt, dass der Gesellschaft die Vergütung aus der Vermittlung ausgehändigt oder die Forderung auf Vergütung an sie abgetreten wird.
4. Die Forderungen der Gesellschaft gemäß dem vorherigen Paragraphen verjähren in sechs Monaten, nachdem die vorstehenden Handlungen der Versammlung der Gesellschafter bekannt gegeben wurden, und auf jeden Fall nach fünf Jahren ab deren Ausführung.
Kapitel 3 - Artikel 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26
Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft:
P.O. BOX 17, 57004 Nea Michaniona (Chalkidiki / Thessaloniki)
Telefon: +30 23920 57167
Telefax: +30 23920 57619
E-Mail:
Ges.-Reg.-Nr.: LG Thessaloniki 90010
Steuernummer: 998933736 FA Kalamaria
Anbieterkennzeichnung: Impressum & Disclaimer
Berufsbezeichnungen:
- Rechtsanwalt (verliehen in Deutschland)
- Dikigoros (verliehen in Griechenland)
Berufsrechtliche Regelungen:
- Griechisches Anwaltsgesetz (Kodikas Dikigoron)
- Berufsregelungen der Rechtsanwδlte der EU
- Regelungen der Bundesrechtsanwaltskammer