Rechtsanwaelte Kosmidis + Partner - Rechtsanwalt in Griechenland Deutschland Thessaloniki Stuttgart AthenDeutsche und griechische Anwälte in Griechenland Deutschland Thessaloniki Stuttgart Athen

Rechtsanwalt in Griechenland Anwaltsgesellschaft Kosmidis & Partner Sitemap gesellschaftsrecht.gr

Verweise

Sitemap

Das kodifizierte griechische Gesetz 3190/1955
"Über Gesellschaften mit beschränkter Haftung"
(Griechisches GmbH-Gesetz, Regierungsanzeiger FEK A' 91/16.4.1955)

KAPITEL 3
ORGANISATION UND LEITUNG DER GESELLSCHAFT

Artikel 10
Einberufung der Versammlung

1. Die Beschlüsse der Gesellschafter werden in einer Versammlung gefasst.

2. Die Versammlung wird von den Geschäftsführern einberufen. Die Gesellschafter werden schriftlich geladen, bei nachweislicher Zustellung der Ladung an ihre gemäß Artikel 25 im Adressbuch verzeichnete Adresse mindestens acht Tage vor der Versammlung. In der Ladung sind der Tag, die Zeit und der Ort der Versammlung anzugeben, wie auch die zu diskutierenden Themen.

3. Die Versammlung wird obligatorisch wenigstens einmal pro Jahr und innerhalb von drei Monaten ab Ende des Geschäftsjahres einberufen. Bei Nichteinberufung der Versammlung während dieser Zeit durch die Geschäftsführer geschieht die Einberufung durch jeden Gesellschafter, unter entsprechender Anwendung des Artikels 11 Paragraph 12 des Vorliegenden.

4. Sofern alle Gesellschafter darin übereinstimmen, können sie auch zur Versammlung zusammentreten, wenn nicht die Formalitäten in Paragraph 2 des Vorliegenden eingehalten wurden. Ebenfalls beschließen die Gesellschafter, wenn alle von ihnen anwesend sind und niemand von widerspricht, gültig über jedes Thema in der Zuständigkeit der Versammlung.

Kapitel 3 - Artikel  10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26

Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft:
P.O. BOX 17, 57004 Nea Michaniona (Chalkidiki / Thessaloniki)
Telefon:  +30 23920 57167
Telefax:  +30 23920 57619
E-Mail:

Ges.-Reg.-Nr.: LG Thessaloniki 90010
Steuernummer: 998933736 FA Kalamaria
Anbieterkennzeichnung: Impressum & Disclaimer

Berufsbezeichnungen:
- Rechtsanwalt (verliehen in Deutschland)
- Dikigoros (verliehen in Griechenland)
 

Berufsrechtliche Regelungen:
  - Griechisches Anwaltsgesetz (Kodikas Dikigoron)
  - Berufsregelungen der Rechtsanwδlte der EU
  - Regelungen der Bundesrechtsanwaltskammer

© 2006 Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft
... qualifizierter Partner in deutsch - griechischen Rechtsfragen