

Übersetzung aus dem Griechischen
Gemäß Artikel 3 des griechischen Gesetzes N. 3190/1955 ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung grundsätzlich eine Handelsgesellschaft, auch wenn ihr Zweck kein Handelsunternehmen ist, wobei jedoch die Ausübung bestimmter Aktivitäten ausdrücklich untersagt bzw. anderen Gesellschaftsformen vorbehalten ist (Bank-, Versicherungs- und Kreditwesen, Verwaltung von Wertpapierdepots und Investment-Fonds, Aktivitäten auf dem Sportsektor etc.). Zu den wesentlichen Merkmalen der griechischen GmbH (EPE) zählen:
Moderater Kapitalbedarf für die Gründung der Gesellschaft und Möglichkeit zum Einbezug von Sacheinlagen.
Stückelung des Kapitals in Beteiligungsanteile, die sich aus Gesellschaftsanteilen im Wert von mindestens je 30 Euro oder einem ganzen Vielfachen dieses Betrages zusammensetzen.
Konkrete Auflagen bezüglich der Publizität sowohl während der Gründung als auch des gesamten Bestehens der Gesellschaft.
Vorbestimmte Bestandsdauer Gesellschaft, wobei jedoch die eventuelle Unterlassung einer Festlegung der Bestandsdauer nicht zur Nichtigkeit der Gesellschaft führt.
Die Gesellschaft haftet nur mit ihrem Kapital und die Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage.
Fassung von Beschlüssen mit einer Mehrheit von über 50% der mehr als die Hälfte des gesamten Gesellschaftskapital vertretenden Gesellschafter.
Existenz zweier Organe (Gesellschafterversammlung, Geschäftsführer)
Die Gründung einer griechischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung bedarf obligatorisch der notariellen Beurkundung (+ Anwaltszwang).
Seit Mitte 2008 ist für die Gründung einer griechischen GmbH ein Mindestkapital von nur noch 4.500 Euro (anstatt vormals 18.000 Euro) erforderlich. Das Gesellschaftskapital muss wenigstens zur Hälfte in bar eingebracht werden und bei Unterzeichnung des Gesellschaftervertrags vollständig eingezahlt worden sein. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann auch von nur einer einzigen natürlichen oder juristischen Person gegründet werden. Ebenfalls ist die Umwandlung einer bereits bestehenden GmbH in eine Gesellschaft mit nur einem Gesellschafter möglich.
Weiterführende Informationen mit Bezug zu dem griechischen Gesellschaftsrecht bieten die Beiträge Die GmbH & Co KG (EPE & Sia EE) in Griechenland und Gesellschaftsformen in Griechenland.
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- Dikigoros (verliehen in Griechenland)
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- Berufsregelungen der Rechtsanwδlte der EU
- Regelungen der Bundesrechtsanwaltskammer